Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 13.08.1982 - 3 W 36/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 6
Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1982, 528
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 28.11.1974 - 13 W 50/74
Streitwert: Grundstück - Auflassung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.1982 - 3 W 36/82
Der Streitwert einer Auflassungsklage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die mit der herrschenden Auffassung übereinstimmt (vgl. u.a. OLG Stuttgart, NJW 1975, 394;… OLG Celle, JurBüro 1978, 427, Stein/Jonas-Schumann, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 15 zu § 6) auch dann in entsprechender Anwendung des § 6 ZPO mit dem Verkehrswert des Grundstücks anzusetzen, wenn die beklagte Partei die Auflassung nur wegen einer - unter Umständen geringfügigen - Gegenforderung verweigert. - OLG Bamberg, 30.12.1977 - 3 W 100/77
Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.1982 - 3 W 36/82
Der Streitwert einer Auflassungsklage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die mit der herrschenden Auffassung übereinstimmt (vgl. u.a. OLG Stuttgart, NJW 1975, 394; OLG Celle, JurBüro 1978, 427, Stein/Jonas-Schumann, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 15 zu § 6) auch dann in entsprechender Anwendung des § 6 ZPO mit dem Verkehrswert des Grundstücks anzusetzen, wenn die beklagte Partei die Auflassung nur wegen einer - unter Umständen geringfügigen - Gegenforderung verweigert.
- BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94
Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der …
Hinweise darauf geben erst Anmerkungen der Schriftleitung zu der Entscheidung BAGE 28, 46, 53 f - die in den genannten Handkommentaren ebenfalls nicht aufgeführt ist - und zu dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 8. Juli 1982 in MDR 1983, 61, 63, sowie eine von Baumbach/Lauterbach/Hartmann (…aaO. § 176 Rdnr. 17) angegebene, aber nicht als solche gekennzeichnete Anmerkung zum Urteil des OLG Karlsruhe von Thomas (AnwBl. 1982, 528).